Unsere schulische Arbeit kann nur gelingen, wenn wir es schaffen, Sie als Eltern „mit im Boot“ zu haben. Sie können sich über die regelmäßigen und vielfältigen Kontakte hinaus, die sich aus dem Schuljahr heraus ergeben wie Elternsprechtage, Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungen, Engagement bei schulischen Festivitäten etc. an verschiedenen Mitwirkungsgremien beteiligen.

Die Eltern einer Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden/eine Klassenpflegschaftsvorsitzende. Dieser nimmt an den jährlich zweimal stattfindenden Sitzungen der Schulpflegschaft teil. Die Schulpflegschaft ist somit ein demokratisch gewähltes Organ, was die erwünschte und notwendige Mitwirkung der Eltern am schulischen Leben sicherstellen soll. Sie ist daher auch gesetzlich verankert.

Weiter ist die Schulpflegschaft auch ein bedeutsames Gremium zum Austausch mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium. Drei gewählte Elternvertreter aus dem Kreis der Schulpflegschaft nehmen mit drei gewählten Vertretern aus dem Kollegium unter dem Vorsitz der Schulleitung an den Sitzungen der Schulkonferenz teil. Die Schulkonferenz ist das „oberste“ Mitwirkungsgremium der Schule. Sie entscheidet beispielsweise über das Schulprogramm der Schule, richtet Vorschläge an den Schulträger, informiert und berät.

Bei offenen Fragen zu Möglichkeiten der Schulmitwirkung können Sie sich gerne an die Schule wenden!

Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihr schulisches Engagement unser Schulleben mitgestalten!